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Oldtimer-Restaurieren

Allgemeine Miet- und Versicherungsbedingungen


Miete
Das Mietverhältnis beginnt, wenn das Mietobjekt bei der Vermieterin abgeholt wird und endet, wenn der Wagen bei der Vermieterin zurückgegeben wird. Bei Verhinderung des Mietantrittes sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist dies der Vermieterin unverzüglich zu melden (071 / 855 36 36). Wird der Wagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgegeben, so hat der Mieter einen Zuschlag von min. einer 1/2-Tag-Miete zu bezahlen. Bei Absage einer vereinbarten Miete weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn hat der Mieter den Betrag einer Tagesmiete zu entschädigen.

Fahrer
Das Mietverhältnis bezieht sich nur auf den Mieter / Fahrer, der auf der Vorderseite des Mietvertrages angegeben ist. Der Mieter / Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerausweises sein. Lernfahrten und Weitervermietung an Dritte ist strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die volle Haftung.

Fahrzeug
Der Wagen wird in fahrbereitem Zustand mit aufgefülltem Kühler. Treibstoff und Oel abgegeben. Der Mieter verpflichtet sich, täglich Wasser und Oel zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzufüllen und das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benutzen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren.

Unfall

Bei Unfall ist die Vermieterin sowie bei Personenschaden die Polizei zu benachrichtigen. Der Mieter hat eine Skizze ber Unfallgeschehen mit Angabe ber Masse anzufertigen. Name und Adresse der Unfallbeteiligten sowie der anwesenden Zeugen sind zu notieren. Die Mieter dürfen weder mündliche noch schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Schadenregulierung abgeben.

Haftpflicht
Die ersten CHF 1’000.- hat der Mieter als sogenannten Selbstbehalt zu seinen Lasten zu nehmen. Lässt der Mieter das Fahrzeug durch unbefugte Personen lenken, so geht die volle Haftpflicht auf ihn über. Auch dürfen nicht mehr Personen mitgeführt werden, als in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich haftbar für Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt werden.

Kasko
Der Mieter ist für jede Beschädigung oder den Verlust des gemieteten Wagens voll haftbar. Der Mietwagen hat eine Kaskoversicherung, welche ohne zusätzlichen Versicherungsabschluss des Mieters bei der Vermieterin CHF 5’000.-beträgt. Der Selbstbehalt kann nach Versicherungsabschluss mit der Vermieterin bis auf minimal CHF 1000.- reduziert werden (ausser Schäden durch Missachtung der Fahrzeugabmessungen, durch die Ladung, an der Fahrzeuginneneinrichtung und bei Fahruntauglichkeit des Fahrers).

Antritt
Der Mieter hat die Pflicht, den Wagen vor Mietantritt zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, dass sich der Wagen in Ordnung befindet.

Reparaturen
Für Schäden, die während der Mietdauer entstehen, ist der Mieter haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch von der Vermieterin zu bestimmende Werkstätten auszuführen. Ohne Einwilligung des Vermieters dürfen Reparaturen oder Änderungen am Wagen nicht vorgenommen werden.

Ausland
Fahrten ins Ausland sind nur unter ausdrücklicher Bewilligung der Vermieterin gestattet.

Haftung
Die Vermieterin haftet persönlich weder dem Mieter noch Drittpersonen für einen Unfall während der Mietdauer. Ebenso wenig haftet die Vermieterin für irgendwelche; Schäden, die dem Mieter dadurch entstanden sind, dass sich am Wagen irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert oder Zeitverlust verursacht. Für den Fall, dass der gemietete Wagen in der Zeit zwischen Reservation und Mietantritt nicht fahrbereit sein sollte, hat die Vermieterin das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne irgendwelche Entschädigung.

Gerichtsstand
Der Unterzeichnende erklärt, die obenstehenden Mietbedingungen durchgelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand Thal/SG. Es kommt Schweizer Recht zur Anwendung.

Bankverbindung
Raiffeisenbank Rorschach CH80 8080 8003 3011 1158 8